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X-015 Protestnote gegen vMB-Klagen

Der Landesparteitag möge die Versuche, dass virtuelle Meinungsbild (vMB) bar jeder Einsicht und Realität juristisch zu Fall zu bringen, verurteilen. Natürlich soll damit nicht in Abrede gestellt werden, dass es jedem Piraten offen steht, den Rechtsweg für begründete und berechtigte Anliegen zu beschreiten.

Gleichzeitig fordert der Landesparteitag die klagenden Piraten auf, ihre Klagen fallen zu lassen und in einen demokratischen Diskurs einzusteigen, um mögliche Schwächen in diesem zentralen und seit 2009 mehrfach durch zwei Drittel Mehrheiten bestätigten basisdemokratischen Beteiligungsprozess gemeinsam zu korrigieren und das Ganze weiterzuentwickeln.

Das Parteiengesetz ist von und für klassische Top-Down-Parteien entwickelt worden und wir Piraten müssen schauen, dass wir in diesem System unsere basisdemokratischen Werte und Ideale leben können.

Der Prozess des vMBs greift hierbei in manches selbstverständliche Recht eines Gliederungsvorstandes ein und gibt der Basis unter bestimmten Bedingungen Mitspracherechte, die über Jahre hinweg defensiv weiterentwickelt und reflektiert worden sind.

Dabei wird weder Programm beschlossen noch Mitglieder ausgeschlossen, da jedes Mitglied in Hessen eine eigene E-Mail-Adresse bekommen kann oder ein gar ein Organ konstruiert.

Es ist und bleibt ein Meinungsbildungs-Prozess, dessen Initiierung der Basis mittlerweile unter bestimmten Bedingungen verbrieft ist. Zudem kann der Landesvorstand auf Basis dessen eine Positionierung treffen - was er nach Parteiengesetz auch ohne Basis sowieso dürfte.