From 1a4cde79e6aaf923a7f4858eabbe6d970ea7ef13 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: bressco Date: Mon, 17 Nov 2025 12:07:15 +0100 Subject: [PATCH 1/4] docs(legal): add first draft on AI licensing --- docs/legal/licensing.de.md | 31 +++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 31 insertions(+) create mode 100644 docs/legal/licensing.de.md diff --git a/docs/legal/licensing.de.md b/docs/legal/licensing.de.md new file mode 100644 index 0000000..75e5f47 --- /dev/null +++ b/docs/legal/licensing.de.md @@ -0,0 +1,31 @@ +# Lizenzierung von KI-Modellen + +Bei der immaterialgüterrechtlichen Betrachtung von KI-Modellen muss zwischen +zwei Ebenen unterschieden werden: der grundlegende Aufbau des Modells +(Architektur oder Topologie) und seiner konkreten Ausgestaltung (Weights). Der +Fokus liegt hier auf Letzerem. + +## Rechte am Modell + +Im Ergebnis gilt für Rechte an Weights das Gleiche wie für [Rechte an +Daten](rights.md): Ein gegenüber allen wirkender Schutz, also ein absolutes +Recht, besteht jenseits des Geschäftsgeheimnisschutzes (wohl) +nicht.[@Bress.2025a, S. 210] + +Insbesondere ist der menschliche Einfluss auf die resultierenden Weights zu +gering, um eine Schutzfähigkeit nach dem Urheberrecht, sei es als +Computerprogramm oder als Werk zu begründen. Zwar gibt es einen gewissen +Einfluss über die Auswahl der Trainingsdaten, die schlussendliche Ausgestaltung +hängt aber vollends von der Trainingsfunktion ab.[@Borutta.2022, S. 352--354] + +Daneben schließen § 1 Abs. 3 Nr. 3 Patentgesetz bzw. Art. 52 Abs. 2 lit. +c Europäisches Patentübereinkommen einen Patentschutz für Computerprogramme +aus. Jedenfalls, wenn Patentschutz für ein Computerprogramm (oder eben ein +Modell) als solches begehrt wird. Ist ein Programm lediglich Baustein einer +größeren Erfindung (etwa eines Systems zur automatisierten Unkrautbeseitigung), +ist die Patentierbarkeit allerdings möglich.[@Borutta.2022, S. 355--358] + +Damit verbleibt einzig der Geschäftsgeheimnisschutz. Dieser setzt aktive +Geheimhaltung der zu schützenden Informationen, also hier: der Weights, voraus. +Mit den Grundsätzen offener Wissenschaft ist diese allerdings nur bedingt +vereinbar. From fe0afa4e261b5c027b594ba3597c996e777fc540 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: bressco Date: Mon, 17 Nov 2025 12:16:28 +0100 Subject: [PATCH 2/4] docs(legal): resolve bibliography references --- docs/legal/licensing.de.md | 49 +++++++++++++++++++++++--------------- 1 file changed, 30 insertions(+), 19 deletions(-) diff --git a/docs/legal/licensing.de.md b/docs/legal/licensing.de.md index 75e5f47..996b10c 100644 --- a/docs/legal/licensing.de.md +++ b/docs/legal/licensing.de.md @@ -1,31 +1,42 @@ # Lizenzierung von KI-Modellen -Bei der immaterialgüterrechtlichen Betrachtung von KI-Modellen muss zwischen -zwei Ebenen unterschieden werden: der grundlegende Aufbau des Modells -(Architektur oder Topologie) und seiner konkreten Ausgestaltung (Weights). Der -Fokus liegt hier auf Letzerem. +Bei der immaterialgüterrechtlichen Betrachtung von KI-Modellen muss +zwischen zwei Ebenen unterschieden werden: der grundlegende Aufbau des +Modells (Architektur oder Topologie) und seiner konkreten Ausgestaltung +(Weights). Der Fokus liegt hier auf Letzerem. ## Rechte am Modell Im Ergebnis gilt für Rechte an Weights das Gleiche wie für [Rechte an -Daten](rights.md): Ein gegenüber allen wirkender Schutz, also ein absolutes -Recht, besteht jenseits des Geschäftsgeheimnisschutzes (wohl) -nicht.[@Bress.2025a, S. 210] +Daten](rights.md): Ein gegenüber allen wirkender Schutz, also ein +absolutes Recht, besteht jenseits des Geschäftsgeheimnisschutzes (wohl) +nicht.[^1] -Insbesondere ist der menschliche Einfluss auf die resultierenden Weights zu -gering, um eine Schutzfähigkeit nach dem Urheberrecht, sei es als +Insbesondere ist der menschliche Einfluss auf die resultierenden Weights +zu gering, um eine Schutzfähigkeit nach dem Urheberrecht, sei es als Computerprogramm oder als Werk zu begründen. Zwar gibt es einen gewissen -Einfluss über die Auswahl der Trainingsdaten, die schlussendliche Ausgestaltung -hängt aber vollends von der Trainingsfunktion ab.[@Borutta.2022, S. 352--354] +Einfluss über die Auswahl der Trainingsdaten, die schlussendliche +Ausgestaltung hängt aber vollends von der Trainingsfunktion ab.[^2] Daneben schließen § 1 Abs. 3 Nr. 3 Patentgesetz bzw. Art. 52 Abs. 2 lit. -c Europäisches Patentübereinkommen einen Patentschutz für Computerprogramme -aus. Jedenfalls, wenn Patentschutz für ein Computerprogramm (oder eben ein -Modell) als solches begehrt wird. Ist ein Programm lediglich Baustein einer -größeren Erfindung (etwa eines Systems zur automatisierten Unkrautbeseitigung), -ist die Patentierbarkeit allerdings möglich.[@Borutta.2022, S. 355--358] +c Europäisches Patentübereinkommen einen Patentschutz für +Computerprogramme aus. Jedenfalls, wenn Patentschutz für ein +Computerprogramm (oder eben ein Modell) als solches begehrt wird. Ist +ein Programm lediglich Baustein einer größeren Erfindung (etwa eines +Systems zur automatisierten Unkrautbeseitigung), ist die +Patentierbarkeit allerdings möglich.[^3] Damit verbleibt einzig der Geschäftsgeheimnisschutz. Dieser setzt aktive -Geheimhaltung der zu schützenden Informationen, also hier: der Weights, voraus. -Mit den Grundsätzen offener Wissenschaft ist diese allerdings nur bedingt -vereinbar. +Geheimhaltung der zu schützenden Informationen, also hier: der Weights, +voraus. Mit den Grundsätzen offener Wissenschaft ist diese allerdings +nur bedingt vereinbar. + +[^1]: *Breß*/*Singson*, in: + *Heuveline*/*Kling*/*Heuschkel*/*Habinger*/*Krömer* (Hrsg.), + E-Science-Tage 2025. Research Data Management: Challenges in a + Changing World 2025, S. 210. + +[^2]: *Borutta*, in: *Hoeren*/*Pinelli* (Hrsg.), Künstliche Intelligenz + -Ethik und Recht 2022, S. 352--354. + +[^3]: *Borutta*, ebd., S. 355--358. From 9dc432d5d93044ad8c0eb94dba69584f8e21ff85 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: bressco Date: Mon, 17 Nov 2025 12:34:11 +0100 Subject: [PATCH 3/4] docs(legal): add factual access as base for licenses --- docs/legal/licensing.de.md | 20 +++++++++++--------- 1 file changed, 11 insertions(+), 9 deletions(-) diff --git a/docs/legal/licensing.de.md b/docs/legal/licensing.de.md index 996b10c..f9aae5e 100644 --- a/docs/legal/licensing.de.md +++ b/docs/legal/licensing.de.md @@ -26,17 +26,19 @@ ein Programm lediglich Baustein einer größeren Erfindung (etwa eines Systems zur automatisierten Unkrautbeseitigung), ist die Patentierbarkeit allerdings möglich.[^3] -Damit verbleibt einzig der Geschäftsgeheimnisschutz. Dieser setzt aktive -Geheimhaltung der zu schützenden Informationen, also hier: der Weights, -voraus. Mit den Grundsätzen offener Wissenschaft ist diese allerdings -nur bedingt vereinbar. - -[^1]: *Breß*/*Singson*, in: - *Heuveline*/*Kling*/*Heuschkel*/*Habinger*/*Krömer* (Hrsg.), +Damit verbleiben der Geschäftsgeheimnisschutz und der faktische Zugang. +Beide setzen in gewisser Weise aktive Geheimhaltung der zu schützenden Informationen, also +hier: der Weights, voraus. Mit den Grundsätzen offener Wissenschaft ist diese +allerdings nur bedingt vereinbar. + +[^1]: + _Breß_/_Singson_, in: + _Heuveline_/_Kling_/_Heuschkel_/_Habinger_/_Krömer_ (Hrsg.), E-Science-Tage 2025. Research Data Management: Challenges in a Changing World 2025, S. 210. -[^2]: *Borutta*, in: *Hoeren*/*Pinelli* (Hrsg.), Künstliche Intelligenz +[^2]: + _Borutta_, in: _Hoeren_/_Pinelli_ (Hrsg.), Künstliche Intelligenz -Ethik und Recht 2022, S. 352--354. -[^3]: *Borutta*, ebd., S. 355--358. +[^3]: _Borutta_, ebd., S. 355--358. From 642e695d111b3e1095e5924d918399de28f62c64 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: =?UTF-8?q?Constantin=20Bre=C3=9F?= Date: Thu, 20 Nov 2025 13:18:08 +0100 Subject: [PATCH 4/4] chore(legal): name file fitting to scope Treating the "docs" like the product now. Better, if we decide to have releases. --- docs/legal/{licensing.de.md => rights-ai.de.md} | 0 1 file changed, 0 insertions(+), 0 deletions(-) rename docs/legal/{licensing.de.md => rights-ai.de.md} (100%) diff --git a/docs/legal/licensing.de.md b/docs/legal/rights-ai.de.md similarity index 100% rename from docs/legal/licensing.de.md rename to docs/legal/rights-ai.de.md