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(4) Eine Onlinewahl erfolgt geheim. An ihr müssen mindestens 25% der amtierenden Aktivenratsmitglieder teilnehmen. Die Zeit, in welcher Stimmen abgegeben werden dürfen, darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
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(5) Die Anzahl der zu wählenden Aktivenratssprecher*innen kann vorab durch eine eigene Abstimmung des Aktivenrats festgelegt werden. Findet eine solche nicht statt, werden grundsätzlich 5 Sprecher*innen gewählt.
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(5) Die Anzahl der zu wählenden Aktivenratssprecher\*innen kann vorab durch eine eigene Abstimmung des Aktivenrats festgelegt werden. Findet eine solche nicht statt, werden grundsätzlich 5 Sprecher\*innen gewählt.
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(6) Gewählt sind jeweils die Kandidat\*innen mit den meisten Stimmen, es genügt somit eine relative Mehrheit.
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(7) Jedes Aktivenratsmitglied kann maximal so viele Stimmen abgeben wie Aktivenratssprecher*innen gewählt werden sollen. Dabei kann pro Kandidat*in allerdings nur eine Stimme genutzt werden.
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(7) Jedes Aktivenratsmitglied kann maximal so viele Stimmen abgeben wie Aktivenratssprecher\*innen gewählt werden sollen. Dabei kann pro Kandidat\*in allerdings nur eine Stimme genutzt werden.
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(8) Die Onlinewahl findet jährlich im Zeitraum vom 15. bis 30. Januar statt. Die Suche und schließlich auch die Nominierung von Kandidat\*innen findet im Zeitraum vom 1. Dezember bis 14. Januar statt.
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(9) Die Nominierung und Wahl wird jeweils durch einen Thread eine*r/s alten Aktivenratsprecher*in/s initiiert.
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(9) Die Nominierung und Wahl wird jeweils durch einen Thread eine\*r/s alten Aktivenratsprecher\*in/s initiiert.
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## Artikel 3 Bestellung von Aktivenratssprecher\*innen
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(1) Falls der Aktivenrat keine Wahl durchführt oder ein/e oder mehrere Kandidat*innen bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, kann das Präsidium, nach Anhörung des Aktivenrats sowie des Vorstandes, eine Bestellung von Aktivenratssprecher*innen durchführen.
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(1) Falls der Aktivenrat keine Wahl durchführt oder ein/e oder mehrere Kandidat\*innen bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, kann das Präsidium, nach Anhörung des Aktivenrats sowie des Vorstandes, eine Bestellung von Aktivenratssprecher\*innen durchführen.
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(2) Eine Bestellung ist nur möglich, wenn bereits eine oder mehrere Personen gewählt wurden, allerdings nicht alle vorhandenen Plätze mit Aktivenratssprecher\*innen besetzt wurden. Hier können dann die fehlenden Posten nachbestellt werden.
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@@ -71,9 +71,9 @@ c) Kassenwart/Kassenwartin
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(4) Die Aktivenratssprecher\*innen können sich Aufgaben auch teilen, dies ist nicht auf die 3 zwingend zu wählenden Posten beschränkt.
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(5) Alle Aktivenratssprecher*innen müssen für die Einarbeitung neuer Aktivenratssprecher*innen inkl. einer geordneten Übergabe sorgen.
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(5) Alle Aktivenratssprecher\*innen müssen für die Einarbeitung neuer Aktivenratssprecher\*innen inkl. einer geordneten Übergabe sorgen.
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(6) Neben den o.g. Kernaufgaben ist es einer*/m Aktivenratssprecher*in auch weiterhin möglich, frühere Tätigkeiten weiterzuführen sowie sich sonstige Betätigungsfelder zu suchen.
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(6) Neben den o.g. Kernaufgaben ist es einer\*/m Aktivenratssprecher\*in auch weiterhin möglich, frühere Tätigkeiten weiterzuführen sowie sich sonstige Betätigungsfelder zu suchen.
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(7) Aufgaben, die keine personenbezogenen Daten beinhalten, können an andere Aktivenratsmitglieder delegiert werden. Aufgaben, die personenbezogene Daten beinhalten, können jedoch nur in Absprache mit dem Vorstand delegiert werden.
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@@ -87,7 +87,7 @@ c) Kassenwart/Kassenwartin
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(1) Der Aktivenrat beantragt ein Budget für Gemeinschaftsprojekte und den Aktiventag.
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(2) Dieses Budget muss dem Vorstand Anfang des Jahres durch eine*/n Sprecher*in vorgelegt werden.
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(2) Dieses Budget muss dem Vorstand Anfang des Jahres durch eine\*/n Sprecher\*in vorgelegt werden.
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