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# Geschäftsordnung des Aktivenrats
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## Artikel 1 Treffen & Aktiventag
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(1) Der Aktivenrat kann sich beliebig oft treffen, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Ein Treffen pro Jahr muss offline stattfinden.
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(2) Es wird angestrebt, ein Treffen des Aktivenrats im Rahmen des Aktiventags des Animexx e. V. durchzuführen.
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(3) Der Aktiventag soll für den Austausch, für Absprachen, zur Weiterbildung, für das Kennenlernen der Mitglieder sowie ggf. für Wahlen genutzt werden.
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## Artikel 2 Aktivenratssprecher*innen und Wahlen
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(1) Jährlich werden bis zu 5 Aktivenratssprecher*innen gewählt oder bestellt, mindestens jedoch 3. Die Wahl kann nur online durchgeführt werden.
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(2) Die Aufgabenverteilung der Aktivenratssprecher*innen wird in Artikel 4 geregelt.
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(3) Nur Aktivenratsmitglieder dürfen an der Wahl teilnehmen. Somit können nur diese als Kandidat*innen aufgestellt werden und ihr Wahlrecht ausüben.
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(4) Eine Onlinewahl erfolgt geheim. An ihr müssen mindestens 25% der amtierenden Aktivenratsmitglieder teilnehmen. Die Zeit, in welcher Stimmen abgegeben werden dürfen, darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
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(5) Die Anzahl der zu wählenden Aktivenratssprecher*innen kann vorab durch eine eigene Abstimmung des Aktivenrats festgelegt werden. Findet eine solche nicht statt, werden grundsätzlich 5 Sprecher*innen gewählt.
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(6) Gewählt sind jeweils die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, es genügt somit eine relative Mehrheit.
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(7) Jedes Aktivenratsmitglied kann maximal so viele Stimmen abgeben wie Aktivenratssprecher*innen gewählt werden sollen. Dabei kann pro Kandidat*in allerdings nur eine Stimme genutzt werden.
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(8) Die Onlinewahl findet jährlich im Zeitraum vom 15. bis 30. Januar statt. Die Suche und schließlich auch die Nominierung von Kandidat*innen findet im Zeitraum vom 1. Dezember bis 14. Januar statt.
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(9) Die Nominierung und Wahl wird jeweils durch einen Thread eine*r/s alten Aktivenratsprecher*in/s initiiert.
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## Artikel 3 Bestellung von Aktivenratssprecher*innen
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(1) Falls der Aktivenrat keine Wahl durchführt oder ein/e oder mehrere Kandidat*innen bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, kann das Präsidium, nach Anhörung des Aktivenrats sowie des Vorstandes, eine Bestellung von Aktivenratssprecher*innen durchführen.
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(2) Eine Bestellung ist nur möglich, wenn bereits eine oder mehrere Personen gewählt wurden, allerdings nicht alle vorhandenen Plätze mit Aktivenratssprecher*innen besetzt wurden. Hier können dann die fehlenden Posten nachbestellt werden.
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(3) Die Ersatzregelung, nach welcher Vorstands- und / oder Präsidiumsmitglieder Aufgaben von Aktivenratssprecher*innen übernehmen können, gilt nicht als Bestellung und bleibt hiervon unberührt. Die Vorstands- und Präsidiumsmitglieder legen für diesen Fall eigene Regelungen, z. B. innerhalb der GoV, fest.
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## Artikel 4 Aufgaben von Aktivenratssprecher*innen
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(1) Folgende 3 Aktivenratssprecher*innenposten müssen gewählt oder bestellt werden:
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a) Mitgliederbetreuer*in
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b) Schriftführer*in
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c) Kassenwart/Kassenwartin
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(2) Die Aufgaben werden wie folgt aufgeteilt:
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a) Mitgliederbetreuer*in
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- Aktivenratsrechte verteilen und entziehen
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- interne und externe Teamlisten aktuell halten
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- Kommunikationsmedien (z.B. Zirkel-Mailinglisten, Discord) aktuell halten und ggf. Änderungen vornehmen
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- Mitglieder in interne Systeme (z. B. Dokumentenablage) eintragen (lassen) sowie ggf. Accounts (z. B. E-Mail) anlegen (lassen)
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- neue Mitglieder in die internen Strukturen einweisen, die im vorherigen Punkt genannt wurden
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- neue Mitglieder willkommen heißen und diese über interne Kommunikationsmittel dem Aktivenrat bekannt machen sowie um eine eigene Vorstellung bitten
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b) Schriftführer*in
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- Kommunikation des Aktivenrats beaufsichtigen und ggf. moderieren
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- (nach Möglichkeit) Teilnahme an Vorstandsitzungen sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Vorstandsnotizen
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c) Kassenwart/Kassenwartin
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- Planung und Koordination des Aktiventages
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- Erstellung eines jährlichen Budgetplans für den Aktivenrat (inkl. Aktiventag)
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(3) Diese Posten stehen im stetigen Austausch miteinander.
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(4) Die Aktivenratssprecher*innen können sich Aufgaben auch teilen, dies ist nicht auf die 3 zwingend zu wählenden Posten beschränkt.
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(5) Alle Aktivenratssprecher*innen müssen für die Einarbeitung neuer Aktivenratssprecher*innen inkl. einer geordneten Übergabe sorgen.
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(6) Neben den o.g. Kernaufgaben ist es einer*/m Aktivenratssprecher*in auch weiterhin möglich, frühere Tätigkeiten weiterzuführen sowie sich sonstige Betätigungsfelder zu suchen.
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(7) Aufgaben, die keine personenbezogenen Daten beinhalten, können an andere Aktivenratsmitglieder delegiert werden. Aufgaben, die personenbezogene Daten beinhalten, können jedoch nur in Absprache mit dem Vorstand delegiert werden.
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## Artikel 5 Austausch und Kommunikation
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(1) Der Aktivenrat tauscht sich grundsätzlich durch die vom Animexx e. V. bereitgestellten Kommunikationsmittel (z. B. Mailingliste oder Zirkel) aus.
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(2) Der Austausch soll natürlich ebenfalls auf persönlichen Treffen, insbesondere im Rahmen des Aktiventags, erfolgen.
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## Artikel 6 Budget des Aktivenrats
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(1) Der Aktivenrat beantragt ein Budget für Gemeinschaftsprojekte und den Aktiventag.
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(2) Dieses Budget muss dem Vorstand Anfang des Jahres durch eine*/n Sprecher*in vorgelegt werden.
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## Artikel 7 Tätigkeitsberichte und Protokolle
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(1) Die Mitglieder sind angehalten, einen Tätigkeitsbericht (in Textform) zu verfassen, welcher insbesondere dem Vorstand, aber auch anderen Organen, zugänglich gemacht werden soll. Möglich ist z. B. das Verfassen eines Animexx-Weblogeintrags, sofern dies keinen sonstigen Regelungen widerspricht.
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(2) Der Aktiventag soll, nach Möglichkeit, protokolliert werden. Dies kann durch jedwede anwesende Person geschehen.
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## Artikel 8 Änderungen der Geschäftsordnung
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(1) Die Geschäftsordnung kann sowohl online als auch offline geändert werden. Eine Offlineänderung wird hierbei bevorzugt.
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(2) Für die Änderung ist jeweils eine einfache Mehrheit erforderlich.
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(3) Eine Onlineänderung erfolgt geheim. An ihr müssen mindestens 25% der amtierenden Aktivenratsmitglieder teilnehmen. Die Zeit, in welcher Stimmen abgegeben werden dürfen, darf zwei Wochen nicht unterschreiten.
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(4) Eine Offlineänderung erfolgt geheim, oder, auf Antrag, offen, sofern alle anwesenden Aktivenratsmitglieder damit einverstanden sind.
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(5) Eine Offlineänderung ist möglich, wenn mindestens 10% der amtierenden Aktivenratsmitglieder auf dem Aktiventag anwesend sind und sich an der Abstimmung beteiligen.
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Köln, den 17.11.2019

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