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| 1 | +# Geschäftsordnung des Aktivenrats |
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| 3 | +## Artikel 1 Treffen & Aktiventag |
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| 5 | +(1) Der Aktivenrat kann sich beliebig oft treffen, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Ein Treffen pro Jahr muss offline stattfinden. |
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| 7 | +(2) Es wird angestrebt, ein Treffen des Aktivenrats im Rahmen des Aktiventags des Animexx e. V. durchzuführen. |
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| 9 | +(3) Der Aktiventag soll für den Austausch, für Absprachen, zur Weiterbildung, für das Kennenlernen der Mitglieder sowie ggf. für Wahlen genutzt werden. |
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| 12 | +## Artikel 2 Aktivenratssprecher*innen und Wahlen |
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| 14 | +(1) Jährlich werden bis zu 5 Aktivenratssprecher*innen gewählt oder bestellt, mindestens jedoch 3. Die Wahl kann nur online durchgeführt werden. |
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| 16 | +(2) Die Aufgabenverteilung der Aktivenratssprecher*innen wird in Artikel 4 geregelt. |
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| 18 | +(3) Nur Aktivenratsmitglieder dürfen an der Wahl teilnehmen. Somit können nur diese als Kandidat*innen aufgestellt werden und ihr Wahlrecht ausüben. |
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| 20 | +(4) Eine Onlinewahl erfolgt geheim. An ihr müssen mindestens 25% der amtierenden Aktivenratsmitglieder teilnehmen. Die Zeit, in welcher Stimmen abgegeben werden dürfen, darf zwei Wochen nicht unterschreiten. |
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| 22 | +(5) Die Anzahl der zu wählenden Aktivenratssprecher*innen kann vorab durch eine eigene Abstimmung des Aktivenrats festgelegt werden. Findet eine solche nicht statt, werden grundsätzlich 5 Sprecher*innen gewählt. |
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| 24 | +(6) Gewählt sind jeweils die Kandidat*innen mit den meisten Stimmen, es genügt somit eine relative Mehrheit. |
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| 26 | +(7) Jedes Aktivenratsmitglied kann maximal so viele Stimmen abgeben wie Aktivenratssprecher*innen gewählt werden sollen. Dabei kann pro Kandidat*in allerdings nur eine Stimme genutzt werden. |
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| 28 | +(8) Die Onlinewahl findet jährlich im Zeitraum vom 15. bis 30. Januar statt. Die Suche und schließlich auch die Nominierung von Kandidat*innen findet im Zeitraum vom 1. Dezember bis 14. Januar statt. |
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| 30 | +(9) Die Nominierung und Wahl wird jeweils durch einen Thread eine*r/s alten Aktivenratsprecher*in/s initiiert. |
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| 33 | +## Artikel 3 Bestellung von Aktivenratssprecher*innen |
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| 35 | +(1) Falls der Aktivenrat keine Wahl durchführt oder ein/e oder mehrere Kandidat*innen bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, kann das Präsidium, nach Anhörung des Aktivenrats sowie des Vorstandes, eine Bestellung von Aktivenratssprecher*innen durchführen. |
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| 37 | +(2) Eine Bestellung ist nur möglich, wenn bereits eine oder mehrere Personen gewählt wurden, allerdings nicht alle vorhandenen Plätze mit Aktivenratssprecher*innen besetzt wurden. Hier können dann die fehlenden Posten nachbestellt werden. |
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| 39 | +(3) Die Ersatzregelung, nach welcher Vorstands- und / oder Präsidiumsmitglieder Aufgaben von Aktivenratssprecher*innen übernehmen können, gilt nicht als Bestellung und bleibt hiervon unberührt. Die Vorstands- und Präsidiumsmitglieder legen für diesen Fall eigene Regelungen, z. B. innerhalb der GoV, fest. |
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| 42 | +## Artikel 4 Aufgaben von Aktivenratssprecher*innen |
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| 44 | +(1) Folgende 3 Aktivenratssprecher*innenposten müssen gewählt oder bestellt werden: |
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| 46 | +a) Mitgliederbetreuer*in |
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| 48 | +b) Schriftführer*in |
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| 50 | +c) Kassenwart/Kassenwartin |
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| 52 | +(2) Die Aufgaben werden wie folgt aufgeteilt: |
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| 54 | +a) Mitgliederbetreuer*in |
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| 56 | +- Aktivenratsrechte verteilen und entziehen |
| 57 | +- interne und externe Teamlisten aktuell halten |
| 58 | +- Kommunikationsmedien (z.B. Zirkel-Mailinglisten, Discord) aktuell halten und ggf. Änderungen vornehmen |
| 59 | +- Mitglieder in interne Systeme (z. B. Dokumentenablage) eintragen (lassen) sowie ggf. Accounts (z. B. E-Mail) anlegen (lassen) |
| 60 | +- neue Mitglieder in die internen Strukturen einweisen, die im vorherigen Punkt genannt wurden |
| 61 | +- neue Mitglieder willkommen heißen und diese über interne Kommunikationsmittel dem Aktivenrat bekannt machen sowie um eine eigene Vorstellung bitten |
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| 63 | +b) Schriftführer*in |
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| 65 | +- Kommunikation des Aktivenrats beaufsichtigen und ggf. moderieren |
| 66 | +- (nach Möglichkeit) Teilnahme an Vorstandsitzungen sowie die Erstellung und Veröffentlichung von Vorstandsnotizen |
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| 68 | +c) Kassenwart/Kassenwartin |
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| 70 | +- Planung und Koordination des Aktiventages |
| 71 | +- Erstellung eines jährlichen Budgetplans für den Aktivenrat (inkl. Aktiventag) |
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| 73 | +(3) Diese Posten stehen im stetigen Austausch miteinander. |
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| 75 | +(4) Die Aktivenratssprecher*innen können sich Aufgaben auch teilen, dies ist nicht auf die 3 zwingend zu wählenden Posten beschränkt. |
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| 77 | +(5) Alle Aktivenratssprecher*innen müssen für die Einarbeitung neuer Aktivenratssprecher*innen inkl. einer geordneten Übergabe sorgen. |
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| 79 | +(6) Neben den o.g. Kernaufgaben ist es einer*/m Aktivenratssprecher*in auch weiterhin möglich, frühere Tätigkeiten weiterzuführen sowie sich sonstige Betätigungsfelder zu suchen. |
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| 81 | +(7) Aufgaben, die keine personenbezogenen Daten beinhalten, können an andere Aktivenratsmitglieder delegiert werden. Aufgaben, die personenbezogene Daten beinhalten, können jedoch nur in Absprache mit dem Vorstand delegiert werden. |
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| 84 | +## Artikel 5 Austausch und Kommunikation |
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| 86 | +(1) Der Aktivenrat tauscht sich grundsätzlich durch die vom Animexx e. V. bereitgestellten Kommunikationsmittel (z. B. Mailingliste oder Zirkel) aus. |
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| 88 | +(2) Der Austausch soll natürlich ebenfalls auf persönlichen Treffen, insbesondere im Rahmen des Aktiventags, erfolgen. |
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| 91 | +## Artikel 6 Budget des Aktivenrats |
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| 93 | +(1) Der Aktivenrat beantragt ein Budget für Gemeinschaftsprojekte und den Aktiventag. |
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| 95 | +(2) Dieses Budget muss dem Vorstand Anfang des Jahres durch eine*/n Sprecher*in vorgelegt werden. |
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| 98 | +## Artikel 7 Tätigkeitsberichte und Protokolle |
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| 100 | +(1) Die Mitglieder sind angehalten, einen Tätigkeitsbericht (in Textform) zu verfassen, welcher insbesondere dem Vorstand, aber auch anderen Organen, zugänglich gemacht werden soll. Möglich ist z. B. das Verfassen eines Animexx-Weblogeintrags, sofern dies keinen sonstigen Regelungen widerspricht. |
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| 102 | +(2) Der Aktiventag soll, nach Möglichkeit, protokolliert werden. Dies kann durch jedwede anwesende Person geschehen. |
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| 105 | +## Artikel 8 Änderungen der Geschäftsordnung |
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| 107 | +(1) Die Geschäftsordnung kann sowohl online als auch offline geändert werden. Eine Offlineänderung wird hierbei bevorzugt. |
| 108 | + |
| 109 | +(2) Für die Änderung ist jeweils eine einfache Mehrheit erforderlich. |
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| 111 | +(3) Eine Onlineänderung erfolgt geheim. An ihr müssen mindestens 25% der amtierenden Aktivenratsmitglieder teilnehmen. Die Zeit, in welcher Stimmen abgegeben werden dürfen, darf zwei Wochen nicht unterschreiten. |
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| 113 | +(4) Eine Offlineänderung erfolgt geheim, oder, auf Antrag, offen, sofern alle anwesenden Aktivenratsmitglieder damit einverstanden sind. |
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| 115 | +(5) Eine Offlineänderung ist möglich, wenn mindestens 10% der amtierenden Aktivenratsmitglieder auf dem Aktiventag anwesend sind und sich an der Abstimmung beteiligen. |
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| 117 | +Köln, den 17.11.2019 |
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